1. Liefer-\ bzw. Leistungsvertrag abschließen.

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Haustür gefunden? Dann muss zu allererst eine Auftragsbestätigung unter Angabe eines wahrscheinlichen Liefertermines und einer Vorbehaltsklausel abgeschlossen werden. 
Die Vorbehaltsklausel macht den Vertrag zwischen Handwerker und Hausbesitzer nur gültig, sofern entsprechende Fördermittel genehmigt werden.

2. Unterlagen bei Energieberater einreichen

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Der Liefer-/ bzw. Leistungsvertrag und die Unterlagen für die Beantragung der Fördermittel (bestehend aus Vertrag, Selbstauskunft, Vollmacht und Merkblatt) sind unter [email protected] einzureichen.

Unsere Kunden

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Wir sind erfahren, verlässlich sowie fokussiert auf gute Ergebnisse und wissen es zu schätzen, mit großartigen Kunden zusammenzuarbeiten.