BAFA Förderung 2025
Im Jahr 2025 bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weiterhin Förderungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an. Diese zielen darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Die BEG gliedert sich in verschiedene Teilprogramme, darunter die Förderung von Einzelmaßnahmen, die insbesondere für Sanierungsprojekte relevant sind.
Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen Arbeiten an der Gebäudehülle, wie beispielsweise die Dämmung von Dächern und Außenwänden oder der Austausch von Fenstern. Auch die Optimierung der Anlagentechnik, ausgenommen Heizungen, wird unterstützt. Hierzu gehören unter anderem der Einbau moderner Lüftungssysteme oder digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Zudem fördert das BAFA die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, wie den hydraulischen Abgleich oder den Austausch von Heizungspumpen. Für die Fachplanung und Baubegleitung durch qualifizierte Energieberater können ebenfalls Zuschüsse beantragt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass seit Januar 2024 die Förderung für Heizungsanlagen, einschließlich Wärmepumpen, nicht mehr durch das BAFA, sondern durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfolgt. Die KfW bietet hierfür spezifische Programme an, die den Einbau energieeffizienter Heizsysteme unterstützen.
Die Höhe der Förderung variiert je nach Maßnahme. Für viele Einzelmaßnahmen beträgt der Basisfördersatz 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, kann ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent gewährt werden. Für die Fachplanung und Baubegleitung können bis zu 50 Prozent der Kosten übernommen werden.
Um von den BAFA-Förderungen zu profitieren, müssen Anträge vor Beginn der jeweiligen Maßnahme gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt in der Regel online über das BAFA-Portal. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen und notwendigen Unterlagen zu informieren, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Zusätzlich zur BAFA-Förderung können auch steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden. So ist es möglich, 20 Prozent der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer abzusetzen, mit einer maximalen Förderungssumme von 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Auch die Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung können zu 50 Prozent direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Es empfiehlt sich, die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls zu kombinieren, um die maximale finanzielle Unterstützung für Ihr Sanierungsvorhaben zu erhalten. Eine umfassende Beratung durch einen Energieberater kann dabei helfen, die passenden Förderprogramme zu identifizieren und optimal zu nutzen.