Bundesförderung für effiziente Gebäude

Staatliche Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren

Mit den BEG-Fördermitteln (Bundesförderung für effiziente Gebäude) unterstützt der Staat private Eigentümer, Unternehmen und Kommunen dabei, Gebäude energieeffizient zu bauen oder zu sanieren. Ziel ist es, Energieverbrauch und CO₂-Emissionen deutlich zu senken – und gleichzeitig Ihre Investitionskosten spürbar zu reduzieren.

Als 2Q-Energieberatung begleiten wir euch von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Fördermittel­auszahlung – fachlich fundiert, unabhängig und zuverlässig.

Fördermittel

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt sowohl einzelne Sanierungsmaßnahmen als auch umfassende energetische Sanierungen.

Gefördert werden unter anderem:

  • Wärmedämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
  • Einsatz erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpen)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagentechnik
  • Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten

Je nach Maßnahme sind Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen möglich.

Wie hoch ist die Förderung?

Bei BEG-Einzelmaßnahmen, beispielsweise Dämmmaßnahmen, Fenstertausch oder Heizungsoptimierungen, beträgt der reguläre Fördersatz aktuell 15 % der förderfähigen Kosten.

15 % Zuschuss

Du erhältst 15 % Förderung, wenn:

  • eine einzelne energetische Maßnahme umgesetzt wird
  • kein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt oder genutzt wird

Typische Maßnahmen sind:

  • Fassadendämmung
  • Dachdämmung
  • Austausch von Fenstern (in der Regel 3-fach-Wärmeschutzverglasung)
  • neue Außentüren
  • Lüftungsanlagen
  • Kellerdeckendämmung

20 % Zuschuss mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der Fördersatz erhöht sich auf 20 %, wenn:

  • die Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist
  • die empfohlene Maßnahme innerhalb von 15 Jahren umgesetzt wird

Der individuelle Sanierungsfahrplan erhöht die Förderung somit um zusätzliche 5 Prozentpunkte und verbessert die Wirtschaftlichkeit der Sanierung erheblich.

Wie hoch sind die maximal förderfähigen Kosten?

Die Förderung ist an maximal anrechenbare Investitionskosten pro Wohneinheit gekoppelt.

Ohne iSFP:

Maximal förderfähige Kosten:

30.000 € pro Wohneinheit

Mit iSFP:

Maximal förderfähige Kosten:

60.000 € pro Wohneinheit

Beispiele:

30.000 € Investitionskosten × 15 % Förderung

= 4.500 € Zuschuss

60.000 € Investitionskosten × 20 % Förderung

= 12.000 € Zuschuss

Der individuelle Sanierungsfahrplan kann die maximale Förderung damit deutlich erhöhen.

Für ganzheitliche Sanierungen und Effizienzhausmaßnahmen können zusätzlich höhere Fördersätze möglich sein.

Wichtig: Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen

Ein entscheidender Punkt:

Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Bereits beauftragte oder begonnene Maßnahmen können in vielen Fällen nicht mehr gefördert werden.

Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige Planung.

Unsere Leistungen für Dich

Als erfahrene Energieberater unterstützen wir Dich während des gesamten Förderprozesses.

Unsere Leistungen:

  • Prüfung der Förderfähigkeit Deiner Maßnahme
  • wirtschaftliche und energetische Bewertung
  • Erstellung aller notwendigen Nachweise und Konzepte
  • Unterstützung bei der Antragstellung (BAFA / KfW)
  • fachliche Begleitung während der Umsetzung
  • Unterstützung bei Mittelabruf und Verwendungsnachweisen

So stellen wir sicher, dass Du maximale Förderung bei möglichst geringem Aufwand erhältst.

Du planst eine energetische Sanierung?

Sprich mit 2Q Energieberatung – wir begleiten Dich von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Förderung.