Wärmepumpe mit separatem Zählpunkt: 

Strompreis-Umlagen 2025 zurückerstatten lassen 

Betreiberinnen und Betreiber von Wärmepumpen können für das Jahr 2025 Stromkosten sparen: Wer seine Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler betreibt, kann sich bestimmte Strompreis-Umlagen rückwirkend erstatten lassen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.

Für ein typisches Einfamilienhaus ergibt sich so eine Entlastung von rund 78 Euro pro Jahr.


Welche Strompreis-Umlagen entfallen bei Wärmepumpen?

Unter bestimmten Voraussetzungen entfallen für Wärmepumpen zwei staatliche Umlagen vollständig:

  • KWK-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplung)
  • Offshore-Netzumlage

Die rechtliche Grundlage bildet § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes. Nachdem die EU dem beihilferechtlichen Vorbehalt zugestimmt hat, kann die Regelung nun angewendet werden.

➡️ Ergebnis:
 Für Wärmepumpenstrom sinkt der Strompreis um 1,301 Cent pro Kilowattstunde (inkl. MwSt.).


Voraussetzung: Wärmepumpe mit separatem Zählpunkt

Die Rückerstattung ist nur möglich, wenn die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt verfügt.

Was bedeutet ein separater Zählpunkt?

  • eigener Stromzähler nur für die Wärmepumpe
  • Installation durch den Messstellenbetreiber
  • Voraussetzung für einen Wärmepumpenstromtarif
  • eindeutige Abgrenzung vom Haushaltsstrom

👉 Wärmepumpen, die über den normalen Haushaltszähler laufen, sind nicht erstattungsfähig.


Rückerstattung beantragen: So gehen Sie vor

Der Antrag wird nicht beim Netzbetreiber, sondern beim eigenen Stromversorger gestellt.

Schritt-für-Schritt:

  1. Formlosen Antrag beim Stromversorger einreichen
     Viele Anbieter stellen dafür Online-Formulare oder Musterbriefe bereit.
  2. Frist beachten
     Der Antrag sollte einige Tage vor dem 28. Februar gestellt werden.
  3. Weiterleitung durch den Versorger
     Der Stromversorger meldet den Anspruch bis spätestens 28. Februar an den zuständigen Netzbetreiber.


Wie hoch ist die Stromkosten-Erstattung 2025?

Für das Jahr 2025 gelten folgende Umlagen:

  • Offshore-Netzumlage: 0,816 Ct/kWh
  • KWK-Umlage: 0,277 Ct/kWh

➡️ Gesamtersparnis: 1,301 Ct/kWh

Beispielrechnung Einfamilienhaus:

  • Stromverbrauch Wärmepumpe: 6.000 kWh/Jahr
  • Mögliche Rückerstattung: ca. 78 Euro

Wichtig: Die Entlastung gilt ausschließlich für den Stromverbrauch der Wärmepumpe, nicht für den Haushaltsstrom.


Fazit: Geringer Aufwand, spürbare Entlastung

Wer eine Wärmepumpe mit separatem Zählpunkt betreibt, sollte die Rückerstattung unbedingt beantragen. Der finanzielle Vorteil ist überschaubar, aber sicher – und ein weiterer Baustein für wirtschaftliches und klimafreundliches Heizen.

Tipp:
 Jetzt prüfen, ob ein separater Wärmepumpenzähler vorhanden ist, und den Antrag rechtzeitig beim Stromversorger einreichen.

Wer sind die Netzbetreiber in der Region Südwestfalen?

 

🔌 Netzbetreiber im Kreis Olpe 

  • BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG – betreibt das Stromnetz in großen Teilen des Kreises Olpe, u. a. in Olpe, Attendorn, Drolshagen und weiteren Orten. 

⚡ Netzbetreiber im Kreis Siegen-Wittgenstein 

  • Westnetz GmbH – ist der Netzbetreiber für Strom im Raum Siegen (und weiten Teilen des Kreises Siegen-Wittgenstein). 

⚡ Netzbetreiber im Raum Gummersbach (Oberbergischer Kreis) 

  • Rheinische NETZGesellschaft mbH – Netzbetreiber für Teile des Oberbergischen Kreises, u. a. auch rund um Gummersbach laut Netzliste. 
  • Zudem ist in vielen Fällen Westnetz GmbH Netzbetreiber in angrenzenden Gebieten des Oberbergischen Kreises (abhängig vom exakten Ort im Kreis). 

🔌 Netzbetreiber im Raum Lüdenscheid (Märkischer Kreis / Südwestfalen) 

  • ENERVIE Vernetzt GmbH – betreibt das Stromnetz in Lüdenscheid und zahlreichen umliegenden Gemeinden. 
     – Die ENERVIE-Gruppe umfasst u. a. auch Stadtwerke Lüdenscheid als regionalen Energieversorger vor Ort.