Wärmepumpe mit separatem Zählpunkt:
Strompreis-Umlagen 2025 zurückerstatten lassen
Betreiberinnen und Betreiber von Wärmepumpen können für das Jahr 2025 Stromkosten sparen: Wer seine Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler betreibt, kann sich bestimmte Strompreis-Umlagen rückwirkend erstatten lassen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.
Für ein typisches Einfamilienhaus ergibt sich so eine Entlastung von rund 78 Euro pro Jahr.
Welche Strompreis-Umlagen entfallen bei Wärmepumpen?
Unter bestimmten Voraussetzungen entfallen für Wärmepumpen zwei staatliche Umlagen vollständig:
- KWK-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplung)
- Offshore-Netzumlage
Die rechtliche Grundlage bildet § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes. Nachdem die EU dem beihilferechtlichen Vorbehalt zugestimmt hat, kann die Regelung nun angewendet werden.
➡️ Ergebnis:
Für Wärmepumpenstrom sinkt der Strompreis um 1,301 Cent pro Kilowattstunde (inkl. MwSt.).
Voraussetzung: Wärmepumpe mit separatem Zählpunkt
Die Rückerstattung ist nur möglich, wenn die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt verfügt.
Was bedeutet ein separater Zählpunkt?
- eigener Stromzähler nur für die Wärmepumpe
- Installation durch den Messstellenbetreiber
- Voraussetzung für einen Wärmepumpenstromtarif
- eindeutige Abgrenzung vom Haushaltsstrom
👉 Wärmepumpen, die über den normalen Haushaltszähler laufen, sind nicht erstattungsfähig.
Rückerstattung beantragen: So gehen Sie vor
Der Antrag wird nicht beim Netzbetreiber, sondern beim eigenen Stromversorger gestellt.
Schritt-für-Schritt:
- Formlosen Antrag beim Stromversorger einreichen
Viele Anbieter stellen dafür Online-Formulare oder Musterbriefe bereit. - Frist beachten
Der Antrag sollte einige Tage vor dem 28. Februar gestellt werden. - Weiterleitung durch den Versorger
Der Stromversorger meldet den Anspruch bis spätestens 28. Februar an den zuständigen Netzbetreiber.
Wie hoch ist die Stromkosten-Erstattung 2025?
Für das Jahr 2025 gelten folgende Umlagen:
- Offshore-Netzumlage: 0,816 Ct/kWh
- KWK-Umlage: 0,277 Ct/kWh
➡️ Gesamtersparnis: 1,301 Ct/kWh
Beispielrechnung Einfamilienhaus:
- Stromverbrauch Wärmepumpe: 6.000 kWh/Jahr
- Mögliche Rückerstattung: ca. 78 Euro
Wichtig: Die Entlastung gilt ausschließlich für den Stromverbrauch der Wärmepumpe, nicht für den Haushaltsstrom.
Fazit: Geringer Aufwand, spürbare Entlastung
Wer eine Wärmepumpe mit separatem Zählpunkt betreibt, sollte die Rückerstattung unbedingt beantragen. Der finanzielle Vorteil ist überschaubar, aber sicher – und ein weiterer Baustein für wirtschaftliches und klimafreundliches Heizen.
Tipp:
Jetzt prüfen, ob ein separater Wärmepumpenzähler vorhanden ist, und den Antrag rechtzeitig beim Stromversorger einreichen.
Wer sind die Netzbetreiber in der Region Südwestfalen?
🔌 Netzbetreiber im Kreis Olpe
- BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG – betreibt das Stromnetz in großen Teilen des Kreises Olpe, u. a. in Olpe, Attendorn, Drolshagen und weiteren Orten.
⚡ Netzbetreiber im Kreis Siegen-Wittgenstein
- Westnetz GmbH – ist der Netzbetreiber für Strom im Raum Siegen (und weiten Teilen des Kreises Siegen-Wittgenstein).
⚡ Netzbetreiber im Raum Gummersbach (Oberbergischer Kreis)
- Rheinische NETZGesellschaft mbH – Netzbetreiber für Teile des Oberbergischen Kreises, u. a. auch rund um Gummersbach laut Netzliste.
- Zudem ist in vielen Fällen Westnetz GmbH Netzbetreiber in angrenzenden Gebieten des Oberbergischen Kreises (abhängig vom exakten Ort im Kreis).
🔌 Netzbetreiber im Raum Lüdenscheid (Märkischer Kreis / Südwestfalen)
- ENERVIE Vernetzt GmbH – betreibt das Stromnetz in Lüdenscheid und zahlreichen umliegenden Gemeinden.
– Die ENERVIE-Gruppe umfasst u. a. auch Stadtwerke Lüdenscheid als regionalen Energieversorger vor Ort.