Änderungen 2026
- vom Gebäudeenergiegesetz zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Neue Regeln, viele offene Fragen:
GEG, EPBD, BEG, steigender CO₂-Preis – kaum ein Jahr war im Gebäudesektor so von Unsicherheit geprägt wie die letzten Monate. Bereits vor einem Jahr war absehbar, dass politische Verzögerungen und unklare Entscheidungen Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Planer, Energieberater und Kommunen stark belasten würden. Genau das hat sich bestätigt.
Zahlreiche Vorhaben der Bundesregierung wurden bislang nicht umgesetzt und ins kommende Jahr verschoben.
Auch 2026 ist daher mit weiteren Änderungen zu rechnen. Im Folgenden geben wir einen Überblick darüber, was bereits feststeht – und wo weiterhin Klärungsbedarf besteht, insbesondere für Eigentümer und Kommunen in Südwestfalen.
Gebäudeenergiegesetz & kommunale Wärmeplanung
Für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine grundlegende Überarbeitung angekündigt. Bis Anfang des Jahres soll ein Eckpunktepapier vorliegen, anschließend ist eine Gesetzesnovelle geplant. Ziel ist es, die im Koalitionsvertrag formulierte Abkehr vom bisherigen „Heizungsgesetz“ umzusetzen. Welche inhaltlichen Änderungen mit der geplanten Neuausrichtung als „Gebäudemodernisierungsgesetz“ tatsächlich verbunden sind, bleibt derzeit offen.
Parallel dazu läuft die kommunale Wärmeplanung weiter:
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmepläne spätestens bis zum 30. Juni 2026 verabschieden. Ob in diesen Gebieten anschließend die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizungstausch greift, hängt maßgeblich von der kommenden GEG-Novelle ab. Auch für das Umland der Kreise Siegen, Olpe und Gummersbach ergeben sich daraus wichtige Weichenstellungen.
Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Die aktuelle EU-Gebäuderichtlinie muss bis spätestens 28. Mai 2026 in deutsches Recht überführt werden. Vorgesehen ist, dies größtenteils über Anpassungen im Gebäudeenergiegesetz zu regeln. Nach aktuellem Stand gilt eine fristgerechte Umsetzung jedoch als unwahrscheinlich. Diskutiert werden sowohl eine Verlängerung der Umsetzungsfrist als auch inhaltliche Nachjustierungen auf europäischer Ebene.
Förderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)
Auch wenn die staatliche Gebäudeförderung formal nicht direkt an das GEG gekoppelt ist, sind Änderungen sehr wahrscheinlich. Im Raum stehen unter anderem:
- mögliche Einkommensgrenzen,
- Anpassungen einzelner Fördersätze,
- oder eine strukturelle Neuordnung der Programme für Neubau und Sanierung.
Größere Einschnitte sind allerdings nicht kurzfristig zu erwarten, da wesentliche Änderungen der Einzelmaßnahmenförderung der Zustimmung des Bundestages bedürfen. Für Bau- und Sanierungsprojekte in Lüdenscheid, Siegen, Olpe und Gummersbach bleibt die Förderlandschaft damit vorerst bestehen – wenn auch mit Blick auf 2026 unter Vorbehalt.
Bereits beschlossen ist hingegen eine Neuerung bei Wärmepumpen:
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen deutlich leisere Außengeräte aufweisen, um förderfähig zu sein. Die zulässigen Geräuschemissionen liegen dann mindestens 10 Dezibel unter den bisherigen EU-Grenzwerten. Maßgeblich ist das Installationsdatum, nicht der Zeitpunkt der Antragstellung.
CO₂-Preis: Fossile Energien werden teurer
Der CO₂-Preis für Öl und Gas wird ab 2026 nicht mehr fest vorgegeben, sondern über ein Zertifikatesystem ermittelt. Der Preis bewegt sich dabei in einem gesetzlich definierten Rahmen zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂. Experten gehen davon aus, dass sich der Preis eher am oberen Ende dieses Korridors einpendeln wird.
Für Verbraucher bedeutet das:
- steigende Heizkosten bei Öl und Gas,
- zusätzliche Belastungen von bis zu 3 Cent pro Liter Heizöl,
- sowie rund 0,2 Cent pro Kilowattstunde Erdgas.
Gas- und Strompreise: Regionale Unterschiede nehmen zu
Bei den Gaspreisen sorgt die Umstellung der Gasspeicherumlage zunächst für eine Entlastung, da diese künftig aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Gleichzeitig steigen jedoch vielerorts die Gas-Netzentgelte deutlich an – laut Prognosen um rund 10 bis 12 Prozent.
Beim Strom ist die Entwicklung gegenläufig: Durch staatliche Zuschüsse sollen die Netzentgelte sinken. Im bundesweiten Durchschnitt ergibt sich daraus eine Entlastung von rund 1,5 Cent pro Kilowattstunde, wobei die tatsächlichen Effekte je nach Region stark variieren. Auch hier zeigen sich Unterschiede zwischen Siegen, Olpe, Gummersbach und Drolshagen.
Heizkostenverordnung: Frist läuft Ende 2026 aus
Spätestens bis Ende 2026 müssen alle Wohnungen mit fernablesbaren Zählern für Wärme und Wasser ausgestattet sein. Damit endet eine Übergangsphase, die bereits seit 2021 für neu eingebaute Messgeräte gilt. Eigentümer sollten frühzeitig prüfen, ob Handlungsbedarf besteht, um rechtzeitig und wirtschaftlich nachzurüsten.
Fazit
Auch 2026 bleibt ein Jahr mit vielen offenen Fragen rund um Energie, Bauen und Sanieren. Wer frühzeitig plant und sich informiert, kann jedoch Risiken minimieren und Chancen nutzen – gerade auf kommunaler Ebene und für Eigentümer in Sieger- und Sauerland.