Energy Sharing 

2026: Darf ich meinen Solarstrom jetzt an Nachbarn verkaufen?

Die Energiewende wird lokaler: Seit Juni 2026 ist sogenanntes „Energy Sharing“ in Deutschland offiziell möglich. Damit dürfen Besitzer von Photovoltaikanlagen ihren erzeugten Strom nicht mehr nur selbst verbrauchen oder einspeisen – sondern auch mit anderen teilen. Doch was bedeutet das konkret für Hausbesitzer, Kommunen und Unternehmen?

Was ist Energy Sharing?

Energy Sharing beschreibt die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Stromnetz. Der entscheidende Unterschied: Der Strom muss nicht mehr im selben Gebäude erzeugt und verbraucht werden. Stattdessen kann Solarstrom beispielsweise innerhalb einer Nachbarschaft, eines Quartiers oder einer Energiegemeinschaft verteilt werden. 

Beispiel:

  •  Haus A produziert mittags überschüssigen PV-Strom 
  •  Haus B zwei Straßen weiter benötigt Strom 
  •  Statt vollständiger Einspeisung kann der Strom künftig innerhalb der Energiegemeinschaft genutzt werden 

Was hat sich seit Juni 2026 geändert?

Mit §42c EnWG wurde Energy Sharing erstmals rechtlich ermöglicht. Seit dem 01.06.2026 müssen Verteilnetzbetreiber entsprechende Modelle grundsätzlich ermöglichen. 

Die wichtigsten Änderungen:

  • Solarstrom kann lokal geteilt werden
  • Betreiber kleiner Anlagen werden teilweise von klassischen Lieferantenpflichten entlastet
  • Energy Sharing funktioniert über das öffentliche Netz
  • Bestehende PV-Anlagen können grundsätzlich teilnehmen (technische Voraussetzungen vorausgesetzt) 

Welche Voraussetzungen gibt es?

Ganz so einfach wie „Strom zum Nachbarn schicken“ ist es jedoch nicht.

Typische Voraussetzungen:

  •  Intelligente Messsysteme (Smart Meter) 
  •  Viertelstunden-genaue Messung 
  •  Vertragliche Regelungen zwischen Teilnehmern 
  •  Teilnahme innerhalb desselben Netz- bzw. Bilanzierungsgebietes (zumindest zunächst) 

Lohnt sich Energy Sharing wirtschaftlich?

Hier kommt die große Einschränkung:

Viele Kostenbestandteile bleiben weiterhin bestehen:

  •  Netzentgelte 
  •  Umlagen 
  •  Messkosten 
  •  Abrechnungsaufwand 

Dadurch warnen viele Experten davor, dass Energy Sharing kurzfristig nicht automatisch wirtschaftlich ist. Besonders kleinere Projekte müssen genau gerechnet werden. 

Dennoch entstehen Chancen:

  •  Höherer Eigenverbrauch von lokal erzeugtem Strom 
  •  Bessere Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen 
  •  Günstigerer Strom für Teilnehmer 
  •  Mehr lokale Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung 

Für wen ist Energy Sharing interessant?

Energy Sharing kann besonders spannend sein für:

Einfamilienhäuser mit PV-Anlage

Überschussstrom kann künftig lokal vermarktet werden statt nur eingespeist zu werden. 

Quartiere und Neubaugebiete

Mehrere Gebäude können lokale Energiegemeinschaften bilden. 

Kommunen

Dorfgemeinschaften, Bürgerenergieprojekte oder kommunale Liegenschaften können lokale Strommodelle aufbauen. 

Unternehmen

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen können gemeinsam erzeugten Strom effizienter nutzen. 

Fazit: Große Chance – aber kein Selbstläufer

Energy Sharing ist ein wichtiger Schritt für die dezentrale Energiewende. Die Möglichkeit, lokal erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen, schafft neue Chancen für Bürger, Unternehmen und Kommunen.

Allerdings gilt aktuell:

Technisch möglich bedeutet nicht automatisch wirtschaftlich sinnvoll.

Wer ein Energy-Sharing-Projekt plant, sollte deshalb vorab Wirtschaftlichkeit, Messkonzept und regulatorische Anforderungen sorgfältig prüfen. Gerade jetzt – in der frühen Phase – werden vermutlich zunächst Pilotprojekte und lokale Energiegemeinschaften profitieren. 


Sie planen eine PV-Anlage, ein Quartierskonzept oder möchten prüfen, ob Energy Sharing wirtschaftlich sinnvoll ist? Dann lohnt sich eine individuelle Betrachtung der technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.