Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Im Rahmen der Basisförderung haben Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, Anlagen zu fördern, die bestimmten Technologiekategorien angehören, ohne ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Diese Anlagen müssen ineffiziente Bestandsanlagen im Unternehmen ersetzen und den Endenergiebedarf um mindestens 15 % reduzieren.
Gegenstand der Basisförderung
Die Basisförderung umfasst den Erwerb und die Installation von Anlagen aus verschiedenen Kategorien, darunter:
- Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
- Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
- Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
- Lackierkabinen
- Wasserstrahlschneidanlagen
- Laserschneider
- Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
- Elektrisch betriebene Backöfen
- Werkzeugmaschinen
- Pelletpressen, Brikettierpressen
- Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
- Kinoprojektoren
- Elektrische Schweißgeräte
- Kühlmöbel für Lebensmittel
- Solarien
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Kleine Unternehmen erhalten eine pauschale Förderung von 15 % der förderfähigen Investitionskosten, während mittlere Unternehmen eine Förderung von 10 % erhalten. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.
Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen. Für zusammenhängende Maßnahmen im Zusammenhang mit Modul 4 kann ein Zuschuss von maximal 20 Millionen Euro beantragt werden, unabhängig davon, ob die Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.
Weitere Informationen zu den technischen Mindestanforderungen und dem Antragsverfahren für die Basisförderung finden Sie unter: [www.kfw.de/295](www.kfw.de/295).