Neue BEG-Förderung 2026: Änderungen bei Heizung, Sanierung & KfW-Förderung
Das ändert sich bei Heizung, Sanierung und Effizienzhausförderung
Die Bundesregierung hat umfangreiche Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Bereits ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für den Heizungstausch, energetische Einzelmaßnahmen sowie die Effizienzhausförderung.
Während einige Förderungen deutlich gekürzt werden, profitieren insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen und Familien künftig von höheren Zuschüssen. Wer ohnehin eine energetische Sanierung plant, sollte die neuen Regelungen kennen.
Heizungsförderung: Förderbeträge sinken, Familien profitieren
Die Grundförderung für den Austausch einer alten Heizung gegen ein klimafreundliches Heizsystem bleibt zwar bei 30 %, allerdings sinken die maximal förderfähigen Investitionskosten.
Förderfähige Kosten werden schrittweise reduziert
Für Wohngebäude gelten künftig folgende Obergrenzen:
- 1. Wohneinheit: 28.000 €
- 2. bis 6. Wohneinheit: jeweils 15.000 €
- ab der 7. Wohneinheit: jeweils 8.000 €
Ab dem 1. Februar 2027 reduziert sich der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit zusätzlich alle sechs Monate um weitere 750 Euro.
Neue Einkommensförderung wird deutlich sozialer
Besonders Eigentümer mit geringerem Einkommen profitieren künftig stärker.
Die neuen Einkommensboni betragen:
- 40 % bis 30.000 € Haushaltsjahreseinkommen
- 30 % bis 40.000 €
- 10 % bis 50.000 €
Neu eingeführt wird außerdem ein Familienzuschlag: Pro Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.
Dadurch können beispielsweise Familien mit einem Einkommen von bis zu 40.000 Euro den maximalen Einkommensbonus von 40 % erhalten.
Klimageschwindigkeitsbonus bleibt – sinkt aber künftig
Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt zunächst erhalten und beträgt weiterhin 16 %.
Allerdings wird dieser Bonus ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um vier Prozentpunkte reduziert.
Wärmepumpen: Effizienzbonus entfällt
Eine wesentliche Änderung betrifft Wärmepumpen:
Der bisherige Effizienzbonus entfällt vollständig.
Auch der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen wird gestrichen.
Ab dem ersten Quartal 2027 soll stattdessen ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden.
Dann gilt:
- Wärmepumpen mit Ursprung innerhalb der EU bzw. der assoziierten Märkte erhalten zusätzlich 15 % Wertschöpfungsbonus.
- Für Geräte außerhalb Europas sinkt die Grundförderung entsprechend auf 15 %.
Damit möchte die Bundesregierung künftig die europäische Produktion stärken.
Förderung nur noch beim Wechsel von fossilen Heizungen
Künftig wird der Heizungstausch nur noch gefördert, wenn eine fossile Heizung durch ein erneuerbares Heizsystem ersetzt wird.
Nicht mehr förderfähig ist künftig beispielsweise der Austausch:
- einer bestehenden Wärmepumpe
- einer Fernwärmeversorgung
sofern die bestehende Anlage ab dem Jahr 2008 installiert wurde.
Änderungen bei der Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen (BEG EM)
Auch bei der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen gibt es wichtige Änderungen.
Neue Obergrenzen für Mehrfamilienhäuser
Wie bei der Heizungsförderung werden auch hier die maximal förderfähigen Kosten gestaffelt:
- 30.000 € für die erste Wohneinheit
- 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
- 8.000 € ab der siebten Wohneinheit
iSFP-Bonus wird deutlich eingeschränkt
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bleibt grundsätzlich erhalten.
Der bisherige 5 %-Bonus wird jedoch künftig erst gewährt, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 Euro beträgt.
Der Bonus wird außerdem nur noch auf den Betrag oberhalb dieser Grenze angewendet.
Für kleinere Einzelmaßnahmen verliert der iSFP damit einen Teil seines bisherigen finanziellen Vorteils.
Neuer WPB-Bonus
Ab 2027 wird zusätzlich ein Worst-Performing-Building-Bonus (WPB) für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle eingeführt.
Dadurch sollen besonders energetisch schlechte Gebäude gezielt stärker gefördert werden.
Änderungen bei der Effizienzhausförderung (BEG WG / NWG)
Auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus werden die Förderbedingungen angepasst.
Die wichtigsten Änderungen:
- Die EE-Klasse wird künftig Standard.
- Der bisherige 5 %-Bonus für die EE-Klasse entfällt.
- Die Tilgungszuschüsse werden pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert.
- Für einige Effizienzhaus-Stufen entfällt der Tilgungszuschuss vollständig.
Als Ausgleich sollen künftig attraktivere Zinssätze angeboten werden.
Serielles Sanieren wird attraktiver
Positiv ist die Ausweitung des Bonus für serielles Sanieren.
Künftig wird dieser Bonus auch für Sanierungen zum Effizienzhaus 70 EE gewährt.
Außerdem wird erstmals auch die serielle Sanierung von Nichtwohngebäuden gefördert.
Was bedeuten die Änderungen für Eigentümer?
Die neue Förderung setzt deutlich andere Schwerpunkte als bisher.
Während die Zuschüsse für viele Standardmaßnahmen sinken, profitieren künftig insbesondere:
- Familien,
- Haushalte mit geringem Einkommen,
- besonders ineffiziente Gebäude sowie
- perspektivisch europäische Wärmepumpen.
Für viele Eigentümer wird eine sorgfältige Förderplanung dadurch noch wichtiger. Gerade bei größeren Sanierungsvorhaben können Zeitpunkt, Reihenfolge der Maßnahmen und die Wahl der Heiztechnik mehrere tausend Euro Unterschied ausmachen.
Unser Fazit
Die Förderlandschaft wird komplexer und in vielen Bereichen weniger großzügig. Gleichzeitig entstehen aber neue Chancen für bestimmte Zielgruppen.
Wer eine energetische Sanierung oder einen Heizungstausch plant, sollte die neuen Förderbedingungen frühzeitig prüfen und die Antragstellung sorgfältig vorbereiten.
Als zugelassener Energieberater unterstützen wir dabei – von der Fördermittelprüfung über den individuellen Sanierungsfahrplan bis hin zur vollständigen Antragstellung bei BAFA und KfW.
Nimm gerne Kontakt mit uns auf. Gemeinsam finden wir die wirtschaftlich sinnvollste Lösung für deine Immobilie.